Die wichtigsten Sozialversicherungswerte für 2015

21 Okt 2014

Die Geringfügigkeitsgrenze betrifft Sie als Dienstnehmer, Frühpensionist, Student, Dienstgeber und Lohnverrechner. Sie wird voraussichtlich EUR 405,98 betragen (2014 liegt sie bei EUR 395,31). Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert, weshalb es überlegenswert wäre, eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen.

 
Die Höchstbemessungsgrundlage wird voraussichtlich für alle Versichertengruppen im Jahr 2015 auf EUR 65.100,- angehoben. Dies entspricht bei Dienstnehmer monatlich EUR 4.650 (14x) und bei Selbständigen (Neuer Selbständiger oder Gewerbetreibender) monatlich EUR 5.425 (12x). In gleicher Weise ändern sich die anderen SVA-Grenzen um 2,7% für das Jahr 2015.

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Rita Zallmann