Fragen zur Registrierkassa

Prinzipiell besteht zur Erhebung vom Einkommen eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht. Diese Aufzeichungen sind mit einer Registrierkassa zu führen, wenn der Gesamtumsatz 15.000 Euro sowie die Barumsätze 7.500 Euro überschreiten.

Werden diese Grenzen überschritten, benötigen Sie eine Registrierkassa.

Eine Registrierkassa muss nicht als normale Kassa verstanden werden. Bis zum 31.12.2016 wurde darunter jene Einrichtung verstanden mit der man Belege ausdrucken kann (also auch ein iPad mit Drucker). Seit 01.04.2017 muss zusätzlich dieses Aufzeichnungsmedium durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt werden.

Kredit- oder Bankomatkarte, als auch Bargeld sowie andere vergleichbaren Zahlungsformen gelten als Barumsätze. Jene sind durch eine Registrierkassa zu erfassen.

Es ist abstrakt, als ein zweigleisiges System zu verstehen, dass für gewisse Arten von Einkommen bzw. ab einer gewissen Umsatzgrenze

  1. die Aufzeichnungspflicht und
  2. die Belegerteilungspflicht eintritt.

Keine Aufzeichnungspflicht:

Ein Vollpauschalierter Land und Forstwirt benötigt weder eine Aufzeichnungspflicht noch eine Belegerteilungspflicht.

Vereinfachte Aufzeichnungspflicht:

Erzielt ein Unternehmen oder ein Verein außerhalt von festen Räumlichkeiten Umsätze, sollen diese  von der Aufzeichnungspflicht erleichtert werden, z.B. durch einen einfachen Kassensturz wenn die Umsätze 30.000 Euro netto nicht überschreiten. Dabei werden diese Umsätze isoliert von den anderen Umsätzen betrachtet. Eine Belegerteilungspflicht gibt es keine.

Normale Einzelaufzeichnungspflicht:

Buchführende Unternehmen (doppelte Buchhaltung), Einnahmen und Ausgabenrechner, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, als auch sonstige Einkünfte sind verpflichtet ihre Einnahmen und Ausgaben welche mittels Bargeschäft erfolgen aufzuzeichnen. Dies hat laut der Verordnung mittels Beleg und Durchschrift zu erfolgen.

Bei jenen Umsätzen tritt erstmals eine Belegerteilungspflicht ein, wodurch ein Unternehmer für erhaltene Barzahlungen einen Beleg ausstellen muss. Jene Belege müssen 5 Mindestangaben enthalten (siehe. Frage IV).

Diese Bestimmung ist somit für nahezu jeden Unternehmer verbindlich.

Einzelaufzeichnungspflicht mit elektronischer Registrierkassa:

Zusätzlich zur normalen Einzelaufzeichnungspflicht sind hier zwei Schwellenwerte maßgeblich. Erstens muss der Jahresumsatz netto mehr als 15.000 Euro und zweitens die Barumsätze müssen netto mehr als 7.500. Euro betragen.

Als dritte Voraussetzung haben betriebliche Einkünfte durch ein elektronisches Kassensystem die Bareinnahmen einzeln zu erfassen.

Auch hier trifft wieder die Belegerteilungspflicht zu. (siehe Frage IV). Seit 01.04.2017 müssen jene Registrierkassen Sicherheitsauflagen erfüllen, wodurch ein Schutz gegen Manipulation gewährleistet wird.

Es wird hier nicht auf die eher restriktive Belegerteilungspflicht des Umsatzsteuergesetzes abgestimmt, sondern  auf fünf erforderliche Merkmale.

  • Bezeichnung des leistenden Unternehmers
  • Fortlaufende Nummer
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der erbrachten Leistung
  • Betrag der Barzahlung.

Es werden Strafen bei einem Verstoß der Registrierkassenpflicht oder Nichtverwendung von bis zu 5.000 Euro vorgesehen, als auch bei Manipulation, wobei ein Versuch strafbar sein kann. Hierdurch können im schlimmsten Fall Strafzahlungen bis zu 2,5 Millionen und einer Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren vorgesehen werden.

Es lohnt sich auch ein Blick auf die BMF Homepage, welche ebenfalls eine gute Zusammenfassung verfasst hat:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html

Aufgrund der Komplexität dieses Themas, als auch der dauernden Erneuerung von Veränderung durch den Gesetzgeber, stehen unsere Experten Frau Dr. Monica Zallmann und Frau Mag. Rita Zallmann Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung, wodurch auch Sie eine Expertise zu dem komplexen Themenkreis des Steuerrechts, maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse, bekommen.

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